Konzeptentwicklung

Konzeptentwicklung

Gut vorbereitet mit dem richtigen Konzept

Immer mehr baurechtliche Forderungen und neue Technologien finden ihren Weg in unseren Alltag. Bauvorhaben werden zunehmend komplexer. Dies wiederum bringt viele z. T. auch neue Schnittstellen mit sich, welche oft unzureichend definiert werden.

Mit einem aussagekräftigen Konzept können die Entscheider einschätzen, ob einer Realisierung auch im Sinne von Nachhaltigkeit und Nutzen entsprochen werden kann. Konzepte ebnen somit den Weg für die Fachplanung und bilden die Grundlage zur Kontrolle auf Übereinstimmung von Planung und Ausführung.

Unser Leistungsspektrum in der Konzeptentwicklung

Im SB Strebe entwickeln wir Konzepte in organisatorischen und anlagetechnischen Bereichen und bewerten bestehende Brandschutzanlagen und Einrichtungen. Überdies entwickeln wir Konzepte zur Räumung oder Evakuierung und erstellen erforderliche Planunterlagen inkl. der Gefährdungsbeurteilung.

Eine frühzeitige Alarmierung dient dem Schutz von Personen und dem Erhalt von Sachwerten. Das Alarmierungskonzept beschreibt die Mindestanforderungen an die Technik und Übertragung. Für ein Gebäude und seine Nutzung sind die Angaben maßgebend zum Nachweis der Schutzziele.
Mit der Brandfallsteuermatrix werden sämtliche Einrichtungen und Anlagen, welche durch eine Brandmeldeanlage angesprochen werden sollen, betrachtet. Ihr Zusammenwirken sowie die zeitliche Abfolge und Wirkweise werden bestimmt. Auf der zugehörigen Brandfallsteuertabelle werden alle Anlagenkomponenten übersichtlich in Tabellenform dargestellt.
Mit dem Sicherheitsbeleuchtungskonzept werden die gebäudespezifischen Risiken bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung aufgedeckt und Maßnahmen zur Kompensation aufgezeigt. Um die bauaufsichtlichen Schutzziele zu erfüllen, ist jede Sicherheitsbeleuchtung unter Beachtung aller bauaufsichtlicher Anforderungen, der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie anhand von eingeführten Normen und ggf. der Regelungen für Arbeitsstätten zu erstellen. Über die erforderliche Mindestbeleuchtungsstärke hinaus sind auch Faktoren wie die Blendung von Personen und einer redundanten Ausführung der Technik zu beachten.

Mit dem BMA-Konzept werden die Mindestanforderungen an den Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage festgelegt. Es fasst alle normativen und technischen Anforderungen zusammen, um das Zusammenwirken aller Systemkomponenten des anlagentechnischen Brandschutzes und der Aufschaltbedingungen der zuständigen Feuerwehr (TAB) sicherzustellen.

Das RWA-Konzept beschreibt detailliert die Grundlagen zur Dimensionierung und Funktion einer Entrauchungsanlage, im Abgleich mit den bauaufsichtlichen Bestimmungen. Dabei kann es sich um natürliche oder maschinelle Rauchabzüge sowie um Rauchschutzdruckanlagen handeln. Je nachdem welche Schutzziele mit der Anlage erreicht werden sollen, sind vielfältigste Möglichkeiten der Anlagenauslegung gegeben.
Löschanlagen dienen dem Schutz von Sachwerten als auch dem Schutz von Menschen. In den meisten Fällen werden Löschanlagen über die Sonderbauverordnungen der Länder von Behörden und Sachversicherern eingefordert. Löschanlagenkonzepte sind dabei häufig Teil des Brandschutzkonzeptes. Durch die vielen Anwendungsfälle und möglichen Löschanlagenarten lohnt die Erstellung eines Löschanlagenkonzeptes, um sicher die Schutzziele zu erfüllen, aber auch in Hinblick auf den Betrieb und die Folgen nach einer möglichen Auslösung.
Über die Berechnung des nötigen Rückhaltevolumens einer Löschwasserrückhaltung hinaus steht das Löschwasserrückhaltekonzept für den Nachweis über die ausreichende Bemessung und Funktionstüchtigkeit einer Löschwasserrückhalteeinrichtung. Es beschreibt die baulichen und anlagetechnischen Gegebenheiten, die vorhandenen wassergefährdenden Stoffe und das anzuwendende Regelwerk für die Dimensionierung der Anlage.
Mit dem Blitzschutz-Risiko-Management wird die Notwendigkeit von Blitzschutzmaßnahmen ermittelt. Es beinhaltet eine Risikoanalyse, mittels welcher der Schutzbedarf eines Gebäudes genau bestimmt werden kann. Ziel der Risikoanalyse ist es, Schutzmaßnahmen aufzuzeigen, welche das Risiko auf ein akzeptierbares Niveau reduzieren sowie auch nicht erforderlichen Maßnahmen aufzudecken.
Als einfache Visualisierung zum Räumungskonzept dienen Räumungspläne der Übersichtlichkeit der im Räumungskonzept beschriebenen Maßnahmen und Örtlichkeiten. Die Pläne fördern die Verständlichkeit der Maßnahmen und unterstützen bei der Unterweisung von Personen.
Das Räumungskonzept ist als Erweiterung der Brandschutzordnung zu verstehen. Zusätzlich zu wichtigen Grundlagen der Gefahrenprävention und der Unterweisung von Beschäftigten liefert es konkrete Maßnahmen sowie zeitliche und räumliche Abläufe zur Räumung von Gebäuden und zur Rettung von Personen. Die Räumung ist dabei ein kurzfristiger aber unvorhergesehener Zustand.
Der Unterschied zwischen dem Räumungskonzept und dem Evakuierungskonzept liegt in der Langfristigkeit der Maßnahme. Im Gegensatz zur Räumung ist die Evakuierung ein längerfristiges Verlegen von Personen in einen anderen und sicheren Bereich. So sind für eine Evakuierung bspw. auch Hilfskräfte und Transportmittel für die Verlegung in neue Unterkünfte zu berücksichtigen. In der Regel ist die Evakuierung ein geplanter und langfristiger Zustand.

Die Baustellenordnung ist ein Informationsmittel für alle Gewerke. Sie enthält die wichtigsten Sicherheitshinweise, Regelungen und Informationen für alle Personen auf der Baustelle. Sie informiert kompakt über alle Regeln zum Verhalten und zur Zusammenarbeit.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Element im Arbeitsschutz. Durch systematisches Ermitteln von möglichen Gefahren und Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren werden schwierige und zunächst unsicherere Arbeitsschritte möglich gemacht und der Nachweis auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften erbracht.

Der Notfall- und Alarmplan ist eine kompakte, schriftliche Form der Festlegung vom geforderten Verhalten bei Notfällen und Notfallmaßnahmen. Er enthält unter anderem die wichtigsten Rufnummern für die jeweilige Region.

Der Arbeits- und Sicherheitsplan wird immer dann wichtig, wenn Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt werden. Der Arbeits- und Sicherheitsplan beschreibt den Umgang mit den speziellen Gefährdungen und legt die zu treffenden Schutzmaßnahmen fest.

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