Verantwortungsbewusstsein stärken und Sicherheiten schaffen
Bauherren, Bauleiter, Errichter sowie im allg. bauschaffende Personen müssen über die für ihre Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. Verfügen sie auf einzelnen Teilgebieten nicht über die erforderliche Sachkunde, müssen sie geeignete Fachbauleiter, Brandschutzbeauftragte oder Sachkundige heranziehen.
Auf diese Weise wird die Last der stetig steigenden baurechtlichen und betriebsrechtlichen Anforderungen auf mehrere Schultern verteilt, da niemand alles wissen kann oder schlicht die Zeit nicht ausreicht, um alles zu lernen, zu organisieren und zu bedenken.
Das Vier-Augen-Prinzip hat sich bewährt und steht für die Sicherheit zur Aufrechterhaltung der Qualität als "Best-Practice". Vier Augen sehen immer noch mehr als zwei.
Unser Leistungsspektrum als Sachkundige, Brandschutzbeauftragte oder Brandschutz-Fachbauleitung
Im SB Strebe bieten wir Service kombiniert mit großer Flexibilität. Über die allgemeine Beratungsleistung hinaus stellen wir den Brandschutzbeauftragten für bestehende Gebäude und übernehmen die Sachkundigenprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen. Im Neu- oder Umbau tragen wir als Brandschutz-Fachbauleitung zum Erfolg jedes Projektes bei.
Für die reibungslose Umsetzung und den erfolgreichen Abschluss eines Bauvorhabens ist es zwingend erforderlich, eine Fachbauleitung Brandschutz, basierend auf den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes /-nachweises und der Baugenehmigung durchzuführen.
Die Fachbauleitung Brandschutz begleitet und überwacht zuvor geplanten Brandschutzmaßnahmen während der Ausführung. Sie führt den Nachweis, dass durch alle Gewerke die normativen und gesetzlichen Vorgaben sowie die Vorgaben der Baugenehmigung, im Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Weichen Gewerke von den Vorgaben ab, deckt der Fachbauleiter diesen Missstand auf und bemüht sich um Lösungen.
Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Betreiber etc.) in allen Fragen des Brandschutzes. Er deckt Sicherheits- und Brandschutzmängel auf und sensibilisiert die Beschäftigten. Außerdem erstellt er die Brandschutzordnung und überprüft diese auf Aktualität. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt am Vertragsstandort, im Rahmen seiner Beauftragung, in Fragen zum vorbeugenden Brandschutz, zur Wahrung der Brandsicherheit und zur Sicherheit der brandschutztechnischen Infrastruktur. Er führt die im Rahmen seiner Beauftragung festgelegten Brandschutzbegehungen und Prüfungen der brandschutztechnischen Infrastruktur eigenständig und in der erforderlichen Regelmäßigkeit durch. Über die im Rahmen seiner Tätigkeit vorgenommenen Prüfungen und festgestellten Mängel berichtet der Brandschutzbeauftragte innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Das Leistungsbild bzw. die Regelaufgabengebiete des Brandschutzbeauftragten richten sich nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01, VDS Richtlinie 3111 und DGUV Information 205-003 jeweils zu den Aufgaben und der Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Ferner wird ASR A2.2, Maßnahmen gegen Brände, als technische Regeln für Arbeitsstätten herangezogen.
Mit der Konformitätserklärung wird die Übereinstimmung von brandschutztechnischen Maßnahmen mit der Planung (Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Bauordnung etc.)
bestätigt. Die Brandschutz-Fachbauleitung prüft dazu Verwendbarkeitsnachweise, Anwendbarkeitsnachweise, Erklärungen und Dokumentationen der Errichter. Die Prüfung erstreckt sich je nach Leistungstiefe auf die Prüfung von Nachweisen auf Grundlage prinzipieller Übereinstimmung oder in höheren Leistungsstufen auf Bauteilprüfungen. Wurden alle wesentlichen Anforderungen eingehalten und sind Verwendbarkeitsnachweise, Anwendbarkeitsnachweise, Erklärungen und Dokumentationen der Errichter vollständig und schlüssig, bestätigt der Fachbauleiter die Konformität mittels schriftlicher Konformitätserklärung.
Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Sachkundigenprüfungen. Es gibt die Sachkundigenprüfung von organisatorischen Maßnahmen wie bspw. die zweijährliche Prüfung von Brandschutzordnungen, Feuerwehrplänen und Flucht- und Rettungsplänen oder die Sachkundigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen wie Rauchabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Brandschutztüren und Feststellanlagen. Diese Anlagen müssen, unabhängig von den Maßnahmen zur Instandhaltung, regelmäßig auf ihren Betrieb geprüft werden. Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Entsprechende Regelungen finden sich bspw. in der Betriebssicherheitsverordnung und den TRBS. Der Arbeitgeber / Betreiber kommt so seiner gesetzlichen Verpflichtung zum Erhalt der Sicherheit nach.
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