Leben retten und Sachwerte schützen
Dafür steht vorbeugender Brandschutz in baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Form. Im SB Strebe unterstützen wir Sie maßgebend mit Beratung und Planung zum vorbeugenden Brandschutz. Zudem sind wir objektbegleitend als Fachbauleitung und Brandschutzbeauftragte für Sie vor Ort.
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ (Oberverwaltungsgericht Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987)
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ (Oberverwaltungsgericht Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987)
Unser Leistungsspektrum im vorbeugenden Brandschutz
Wir übernehmen die Brandschutzplanung und beraten Sie vorausschauend in allen Leistungsphasen. Überdies dokumentieren wir und begleiten Sie während der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen.
Brandschutzfachplanung nach den Schriftenreihen der AHO-Fachkommission erstreckt sich über bis zu neun Leistungsphasen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz.
Die Phasen 1: "Grundlagenermittlung", 2: "Vorplanung", 3: "Entwurfsplanung" und 4: "Genehmigungsplanung" haben in der Regel den Brandschutznachweis oder das Brandschutzkonzept bzw. die grundlegende Brandschutzplanung als Ergebnis.
Phase 5: "Ausführungsplanung", 6: "Vorbereitung der Vergabe", 7: "Mitwirken bei der Vergabe" zielt auf die Anpassung und Umsetzung der in den Phasen 1-4 getroffenen Planungen ab.
Phase 8: "Objektüberwachung" und 9: "Objektbetreuung" begleiten die Ausführung, Fertigstellung, Abnahme und den späteren Betrieb.
Die einzelnen Phasen bauen aufeinander auf und stellen jeweils wichtige Grundlage für die nachfolgenden Phasen dar.
Die Phasen 1: "Grundlagenermittlung", 2: "Vorplanung", 3: "Entwurfsplanung" und 4: "Genehmigungsplanung" haben in der Regel den Brandschutznachweis oder das Brandschutzkonzept bzw. die grundlegende Brandschutzplanung als Ergebnis.
Phase 5: "Ausführungsplanung", 6: "Vorbereitung der Vergabe", 7: "Mitwirken bei der Vergabe" zielt auf die Anpassung und Umsetzung der in den Phasen 1-4 getroffenen Planungen ab.
Phase 8: "Objektüberwachung" und 9: "Objektbetreuung" begleiten die Ausführung, Fertigstellung, Abnahme und den späteren Betrieb.
Die einzelnen Phasen bauen aufeinander auf und stellen jeweils wichtige Grundlage für die nachfolgenden Phasen dar.
Eines unserer zentralen Aufgabengebiete liegt im Erstellen von Brandschutzkonzepten. Brandschutzkonzepte sind gemäß Bauvorlagenverordnung für das Erlangen einer Baugenehmigung bspw. für komplexe Gebäude oder Sonderbauten erforderlich.
Der Brandschutznachweis ist ähnlich wie das Brandschutzkonzept gemäß Bauvorlagenverordnung für das Erlangen einer Baugenehmigung erforderlich. In der Regel ist er weniger umfangreich als ein Brandschutzkonzept, da er für weniger komplexe Gebäude oder Standardbauten angewendet wird.
Brandschutzpläne dienen der Visualisierung von Brandschutzmaßnahmen, oft im Kontext eines Brandschutzkonzeptes. Sie sind die einfache bildliche Darstellung der wesentlichen Brandschutzmaßnahmen.
In der brandschutztechnischen Immobilienbewertung, Due Diligence oder auch Brandschutzdokumentation wird eine Immobilie auf den vorhandenen Brandschutz oder notwendige Maßnahmen hin überprüft. Dies bringt dem Eigentümer, Käufer oder Verkäufer einer Immobilie Gewissheit über Möglichkeiten und Kosten.
Flucht- und Rettungspläne dienen den Personen in Gebäuden als Orientierungshilfe. Auf ihnen werden die vorhandenen Flucht- und Rettungswege übersichtlich dargestellt.
Zumeist sind die Pläne für größere Gebäude und öffentliche Einrichtungen Pflicht.
Zumeist sind die Pläne für größere Gebäude und öffentliche Einrichtungen Pflicht.
Im Brandschutzgutachten werden Abweichungen und Übereinstimmungen eines Bauwerkes von baurechtlichen Vorschriften dargestellt. Aufgedeckt werden die Sicherheit und die Schwächen eines Gebäudes in Bezug auf den Brandschutz und die Schutzziele des Baurechts. Das Brandschutzgutachten kann als Grundlage für Brandschutzplanungen und /- konzepte dienen. Oft ist es ein wichtiges Beweismittel vor Gericht und bei Versicherungsangelegenheiten.
Feuerwehrpläne dienen der schnellen und besseren Orientierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr. Überdies weisen sie auf besondere Gefahren hin.
Nicht immer ist ein Brandschutznachweis oder /-konzept erforderlich. Sofern bspw. nur Teilbereiche eines Gebäudes betrachtet werden sollen, ist die Stellungnahme das richtige Instrument. Obwohl bauaufsichtlich nicht gefordert, belegt der Bauherr mit Vorlage einer Stellungnahme, dass er einen Experten zurate gezogen hat. In der Regel nehmen die Behörden dies mit Wohlwollen auf.
Das Risiko definiert sich aus dem Produkt, der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem zu erwartenden Schaden. Das Ziel der Risikoanalyse ist nicht die Beschreibung gewöhnlicher Risiken, sondern das Herausstellen besonderer Risiken, welche wesentlichen Einfluss auf Personen und Sachwerte haben.
Oft bildet die Risikoanalyse auch wichtige Grundlagen für die ganzheitliche Brandschutzplanung.
Oft bildet die Risikoanalyse auch wichtige Grundlagen für die ganzheitliche Brandschutzplanung.
zusätzlich bieten wir Ingenieurmethoden
Wir erstellen Brandlastberechnungen und brandschutztechnische Nachweise für Gebäudebauteile in Holz-, Stahl- und Stahlverbundbauweise. Zudem führen wir Brand- und Rauchsimulationen durch oder bemessen die nötige Rauchableitung. Evakuierungsberechnungen und Simulationen runden unsere Leistungen ab.
Brandlastberechnungen und brandschutztechnische Nachweise ermöglichen Abweichungen zum Standard-Brandschutzkonzept der Bauordnung. Dadurch lassen sich deutlich größerer räumliche Bereiche mit weniger Anforderungen an das Tragverhalten erreichen. Im Wesentlichen beruht der Nachweis auf einer Risikobetrachtung. Diese berücksichtigt mögliche Gefahren und Wahrscheinlichkeiten. Zudem werden Brandlasten ermittelt und mit den baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Möglichkeiten verglichen.
Letztlich erhält man ein Sicherheitskonzept, welches Aussage darüber trifft, wie groß gebaut werden darf und welches Tragverhalten im Brandfall erforderlich ist. Umgekehrt lässt ein bestehendes Tragwerk auch auf eine mögliche Menge an Brandlasten schließen, um bspw. die Sicherheit eines bestehenden Gebäudes nachzuweisen.
Letztlich erhält man ein Sicherheitskonzept, welches Aussage darüber trifft, wie groß gebaut werden darf und welches Tragverhalten im Brandfall erforderlich ist. Umgekehrt lässt ein bestehendes Tragwerk auch auf eine mögliche Menge an Brandlasten schließen, um bspw. die Sicherheit eines bestehenden Gebäudes nachzuweisen.
Mit Berechnungen zur Rauchfreihaltung bzw. Rauchableitung nach DIN 18232 oder VDI 6019 werden Entrauchungssystem oder RWA- Anlagen d. h. Zu- und Abluftflächen so für einen Bereich dimensioniert, dass eine raucharme Schicht für einen vorgegebenen Zeitraum und in einer gewünschten Dicke eingehalten werden kann. Wärmeabzüge sorgen überdies für eine thermische Entlastung des Tragwerks und schützt vor Brandfolgeschäden durch Brandgase. Insgesamt wird der rechnerische Nachweis geführt, dass sich eine raucharme Schicht ausbildet und bspw. eine Flucht von Personen auch im zeitlichen Rahmen sichergestellt werden kann. Ferner auch, dass eine wirksame Brandbekämpfung möglich wird.
Durch die Räumungsberechnung oder Evakuierungsberechnung wird die nötige Zeit, welche Personen für die Flucht aus einem Gebäude benötigen, ermittelt. Im Abgleich mit den bauaufsichtlichen Schutzzielen oder anderen ingenieurtechnischen Nachweisen erhält man so den Nachweis einer rechtzeitigen Entfluchtung aus dem Gebäude, bevor schädigende Einflüsse oder eine Verrauchung der Fluchtwege eintreffen.
Auf Grundlage der Eurocodes (DIN EN 1991 bis 96 /Teil-1- 2 NA) kann für Bauteile in Mauerwerks-, Holz-, Stahl- und Stahlverbundbauweise die Feuerwiderstandsdauer oder das Tragverhalten im Brandfall bestimmt werden. Dies nennt man auch Heißbemessung. Der Vorteil der Heißbemessung liegt darin, unter Führung des entsprechenden Nachweises, auf bauliche Brandschutzmaßnahmen wie Bekleidungen oder reaktive Brandschutzsysteme verzichten zu können. So werden bspw. auch bestehende Gebäude nachgewiesen und auf teure Umbauten oder Brandschutzbekleidung kann verzichtet werden.
Die Rauchsimulation zeigt die Höhe der Rauchschicht oder auch der raucharmen Schicht und trifft Aussage über die CO₂-Konzentration, Temperatur und Sichtweite innerhalb der Schichten. Um festgelegte Schutzziele zu erfüllen, müssen die Ergebnisse der Simulation unter den Grenzwerten für die Überlebensbedingungen liegen. Die Simulation hat den Vorteil, dass sich eine Vielzahl an Variationen vorab testen lassen, um ressourcenschonend das beste Ergebnis zu erzielen.
Die Personenstromanalyse ist eine Erweiterung der Räumungsberechnung. Sie berücksichtigt Engstellen und Stauungen im Verlauf der Rettungswege. Außerdem gibt sie Auskunft über die Bewegungsgeschwindigkeit, Stauzeiten und wie gedrängt sich die Personen bewegen.
In der Brandsimulation wird auf Grundlage von bauteil- und gebäudespezifischen sowie brandphysikalischen Eingaben ein Brand möglichst genau simuliert. Unter anderem werden Temperaturen an Bauteilen und die Rauchgaskonzentration ermittelt. Eine Brandsimulation kann als einfaches Zonenmodell oder als rechenintensives Feldmodell in einer sogenannten Computational-Fluid-Dynamics Simulation (CFD) durchgeführt werden. Während mit einem Zonenmodell im Wesentlichen nur die Bilanzen für Masse und Energie numerisch ausgewertet werden, können im Feldmodell auch strömungstechnische Vorgänge simuliert werden.
Nicht immer ist eine Berechnung oder Simulation erforderlich, um den Nachweis auf die Erfüllung der bauaufsichtlichen Schutzziele zu erbringen. Auf Grundlage von Erfahrungen und empirischen Daten sowie bei hoher Plausibilität können Ereignisse und Auswirkungen ausreichend zuverlässig abgeschätzt werden. Dies erfolgt oft, wenn Abweichungen zu den bauaufsichtlichen Anforderungen erklärt werden sollen, jedoch der Sachverhalt eine Berechnung oder Simulation nicht rechtfertigt, da das Ergebnis vorhersehbar ist.
Durch die Räumungssimulation lässt sich der Ernstfall virtuell testen und der Räumungsverlauf optisch simulieren. Anders als im Handrechenverfahren der Räumungsberechnung können in einer Simulation auch die Eigenschaften einzelner Personen und Störfälle bspw. wie nicht nutzbare Rettungswege berücksichtigt werden.
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